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Allgemeine Geschäftsbedingungen von projekt-fuchs.com

im Folgenden projekt-fuchs genannt (Stand September 2005)

§1 Zustandekommen des Vertrages

  1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten auf projekt-fuchs kommt mit der Registrierung als Benutzer zustande. Mit dem Abschluß eines Nutzungsvertrags erwirbt der Nutzer die Zugangsberechtigung zu projekt-fuchs.

 

§2 Leistungsumfang des Informationsdienstes

  1. Die Leistungen von projekt-fuchs werden in der Bundesrepublik Deutschland erbracht
  2. projekt-fuchs behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Projekt-fuchs ist ferner berechtigt, die Leistungen in zumutbaren Umfang zu verringern.
  3. Soweit projekt-fuchs kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  4. Die Informationsdienste stellen dem Nutzer via einer elektronischen Datenbank Informationen zur Verfügung. Die Informationen können teilweise nur anonym dargestellt eingesehen werden.
  5. Diese Informationsdienste werden vom Nutzer via Internet vom Rechenzentrum des hostenden Providers von projekt-fuchs abgerufen.
  6. Grundsätzlich stehen die angebotenen Dienste dem Nutzer während der üblichen Bürozeiten von projekt-fuchs ohne zeitliche Unterbrechung zur Verfügung.
  7. Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist projekt-fuchs von der Verpflichtung zur Leistung der Dienstes befreit.
  8. Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen, die von projekt-fuchs nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung der Dienste von projekt-fuchs erforderlich machen, ist projekt-fuchs für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn projekt-fuchs in Folge eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich projekt-fuchs nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte.
  9. Des Weiteren ist projekt-fuchs bei Wartungsarbeiten und Serverausfällen des hostenden Providers von der Verpflichtung zur Leistung des Dienstes befreit.

 

§3 Inhalt des Informationsdienstes

  1. projekt-fuchs behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form des Informationsdienstes redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität der Informationen oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist projekt-fuchs berechtigt, Form und Inhalt des Informationsdienstes zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und der mit der Vergütung bezahlten Dienstes geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann projekt-fuchs insbesondere auch die Art der mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
  2. Der Nutzer erkennt an, dass Informationen, die projekt-fuchs von Fremdanbietern bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Informationssystem eingegeben wurden, projekt-fuchs nicht zurechenbar sind und von projekt-fuchs auch nicht überprüft werden können. Für die von Fremdeingebern eingebrachten Informationen (in Form von Bildern, Videos, Texten, Verweisen auf andere Internetseiten und Links) ist allein der jeweilige Fremdeingeber verantwortlich.
  3. Der Nutzer bestätigt, dass Fremdanbietern an Teilen des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Nutzer verpflichtet sich, im Informationsdienst enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten. Der Nutzer erkennt an, dass Eingeber oder Fremdanbieter ihn von dem Empfang der Informationen ausschließen können.
  4. Der Nutzer stimmt ausdrücklich einer Weiterverarbeitung seiner Daten, insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten Informationen und von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung zu.

 

§4 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste von projekt-fuchs sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
    a. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
    b. die Zugriffsmöglichkeit auf die projekt-fuchs Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    c. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an projekt-fuchs Diensten erforderlich sein sollten;
    d. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
    e. projekt-fuchs erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
    f. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    g. nach Abgabe einer Störungsmeldung projekt-fuchs durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlag.
  2. Adressenänderungen des Nutzers sind projekt-fuchs schriftlich mindestens 30 Tage im Voraus mitzuteilen. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen projekt-fuchs nach dem zwischen ihr und dem Nutzer geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von projekt-fuchs zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Nutzers beruhen.
  3. Verstößt der Nutzer gegen die in § 4 Absatz 1.a. und § 4 Absatz 1.b. genannten Pflichten, ist projekt-fuchs berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich, d. h. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  4. Der Nutzer ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um den Dienst zu empfangen, selbst verantwortlich. Der Nutzer wird nur solche Daten und Informationen abrufen und entgegennehmen, zu deren Entgegennahme er nach den getroffenen Vereinbarungen berechtigt ist. Der Nutzer erkennt an, projekt-fuchs den Schaden zu ersetzen, der projekt-fuchs daraus entsteht, dass der Nutzer andere als die in den abgeschlossenen Verträgen über den Bezug der Dienste bezeichneten Daten entgegennimmt, verarbeitet oder weitergibt.
  5. Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, den Dienst und die darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten.

 

§5 Gewährleistung

  1. projekt-fuchs wird alles unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Dienstes sicherzustellen.
  2. Insbesondere wird projekt-fuchs alles unternehmen, dass die beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Nutzers gegenüber Dritten beachten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die Organe, von denen der Nutzer Informationen bezieht, beziehungsweise an die er Informationen weiterleitet.
  3. projekt-fuchs übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfangreich sind.
  4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, projekt-fuchs handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

 

§6 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber projekt-fuchs wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. projekt-fuchs haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
  3. projekt-fuchs haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Nutzers auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet Provider und/oder die Deutsche Telekom AG gestellt werden, eingesehen werden können.
  4. projekt-fuchs haftet nicht für den Mißbrauch des Informationsdienstes durch andere Nutzer. Der Nutzer stellt projekt-fuchs von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Nutzer ergeben.
  5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von projekt-fuchs Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch projekt-fuchs nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EUR 50,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. projekt-fuchs haftet in keinem Fall für Verluste des Nutzers, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Informationen durch die Informationsdienste von projekt-fuchs eingetreten sind.
  7. Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die projekt-fuchs und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der projekt-fuchs-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.

 

§7 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer projekt-fuchs die entstandenen Kosten zu erstatten.
  2. Die Vergütungen für den Bezug der Informationsdienste müssen vom Nutzer im Voraus bezahlt werden.
  3. Der Vertragsbeginn des Informationsdienstes ist die Anmeldung am System.
  4. Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen sich für Nutzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland inklusive der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. projekt-fuchs kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche (Brief oder Fax)/elektronische Mitteilung (E-Mail) die Vergütung für die nutzerbezogenen Informationsdienste erhöhen.

 

§8 Zahlungsverzug

  1. Kommt der Nutzer mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist projekt-fuchs berechtigt,
    - den Account und alle in das System eingegebenen Anzeigen zu sperren,
    - Mahngebühren und Auslagen zu berechnen,
    - Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz) zu berechnen,
    - das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt projekt-fuchs vorbehalten.

 

§9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der Internetprovider oder der Deutschen Telekom AG hat projekt-fuchs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen projekt-fuchs, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  2. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von projekt-fuchs liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung.
  3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen projekt-fuchs unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Unberührt weitergehender Ansprüche ist projekt-fuchs dazu berechtigt, die Übermittlung des Informationsdienstes oder eines Teiles davon an den Nutzer einzustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Nutzers aufgehoben werden, wenn der Nutzer wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Hinblick auf die Nutzung des Informationsdienstes, insbesondere aus § 10, verletzt. projekt-fuchs wird dem Nutzer den Empfang des Informationsdienstes wieder ermöglichen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.

 

§10 Nutzung durch Dritte

  1. Der Nutzer ist über den gemäß § 4 Absatz 5 gewährten Umfang nicht berechtigt, die Informationen des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Nutzer direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Nutzer vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert projekt-fuchs zu erstatten.
  2. Der Nutzer versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.
  3. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Nutzer diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
  4. Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von projekt-fuchs durch Dritte entstanden sind.
  5. Bei Pflichtverstößen gemäß § 10 Absatz 1 bis 3 ist projekt-fuchs zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.

 

§11 Vertragsfrist und Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag für den Bezug der Informationsdienste dauert je nach gewünschtem Zahlungsinterval 1 Monat oder 1 Jahr und kann vom Nutzer entgeltlich verlängert werden. Durch löschen von Informationen vor dem Ende des Zahlungsintervalls entstehen keine Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren oder Teilen davon.
  2. Die Kündigung kann von beiden Parteien erfolgen und bedarf der Schriftform bzw. der automatisierten Kündigung über das System.
  3. projekt-fuchs ist unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne dass sich daraus Rechte des Nutzers ergeben können, zu kündigen, falls der Nutzer wesentliche Verpflichtungen, insbesondere die in § 10 beschriebenen, oder seine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 8 Absatz 1 verletzt. Gleiches gilt, wenn der Nutzer eine Verletzung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere den in § 4 Absatz 3 genannten Fällen, nicht nachkommt. Ein fristloses Kündigungsrecht steht projekt-fuchs ebenfalls zu, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers eintritt oder das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet oder mangels Aktiva abgelehnt wird. projekt-fuchs ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Nutzer durch seine Teilnahme am Empfang des Informationsdienstes Störungen in der Datenbank oder den Informationsträgern bei projekt-fuchs hervorruft. Ebenfalls behält sich projekt-fuchs vor, vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn der Nutzer vermehrt negativ auffällt bzw. Reklamationen von Dritten an projekt-fuchs herangetragen werden.
  4. Freistellungsansprüche und Rechtsverzichte zugunsten projekt-fuchs bleiben über das Ende dieses Vertrages hinaus wirksam.

 

§12 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an projekt-fuchs unterbreiteten Informationen, insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten Profilen und von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise Angaben zu seinem Profil, als nicht vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass projekt-fuchs seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich projekt-fuchs Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist projekt-fuchs berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  4. projekt-fuchs steht dafür ein, dass alle Personen, die von projekt-fuchs mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Nutzer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von projekt-fuchs nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten Profile, zu verschaffen.
  5. Soweit der Nutzer nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

 

§13 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit projekt-fuchs ist Kempten/Allgäu.

 

§14 Schlußbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit projekt-fuchs. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von projekt-fuchs, bzw. deren Dienste, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
  2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform.
  3. Keine Partei darf die ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten.
  4. Deutsches Recht gilt als vereinbart.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

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