| im Folgenden projekt-fuchs genannt (Stand September
2005)
§1 Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten auf projekt-fuchs
kommt mit der Registrierung als Benutzer zustande. Mit dem Abschluß
eines Nutzungsvertrags erwirbt der Nutzer die Zugangsberechtigung
zu projekt-fuchs.
§2 Leistungsumfang des Informationsdienstes
- Die Leistungen von projekt-fuchs werden in der Bundesrepublik
Deutschland erbracht
- projekt-fuchs behält sich das Recht vor, Leistungen
zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
Projekt-fuchs ist ferner berechtigt, die Leistungen in zumutbaren Umfang zu verringern.
- Soweit projekt-fuchs kostenlose Dienste und Leistungen erbringt,
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
- Die Informationsdienste stellen dem Nutzer via einer elektronischen
Datenbank Informationen zur Verfügung. Die Informationen
können teilweise nur anonym dargestellt eingesehen werden.
- Diese Informationsdienste werden vom Nutzer via Internet vom
Rechenzentrum des hostenden Providers von projekt-fuchs abgerufen.
- Grundsätzlich stehen die angebotenen Dienste dem Nutzer
während der üblichen Bürozeiten von projekt-fuchs
ohne zeitliche Unterbrechung zur Verfügung.
- Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich
sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die
Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor-
und Nachlaufzeit ist projekt-fuchs von der Verpflichtung zur
Leistung der Dienstes befreit.
- Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen
wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen,
die von projekt-fuchs nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung
oder Einstellung der Dienste von projekt-fuchs erforderlich
machen, ist projekt-fuchs für die Dauer der Einschränkung
oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere
Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn projekt-fuchs in Folge eines
Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder
völlig einstellen muss und sich projekt-fuchs nicht zu
angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus
schützen konnte.
- Des Weiteren ist projekt-fuchs bei Wartungsarbeiten und Serverausfällen
des hostenden Providers von der Verpflichtung zur Leistung des
Dienstes befreit.
§3 Inhalt des Informationsdienstes
- projekt-fuchs behält sich bezüglich der Gestaltung,
des Inhalts und der Form des Informationsdienstes redaktionelle
Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität
der Informationen oder bei einer allgemeinen Änderung des
Informationsbedarfes ist projekt-fuchs berechtigt, Form und
Inhalt des Informationsdienstes zu ändern. Diese Änderung
darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und der mit der
Vergütung bezahlten Dienstes geschehen. Aus den oben genannten
Gründen kann projekt-fuchs insbesondere auch die Art der
mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten
und Datenbanken ändern.
- Der Nutzer erkennt an, dass Informationen, die projekt-fuchs
von Fremdanbietern bezieht, oder die von einem Fremdeingeber
in das Informationssystem eingegeben wurden, projekt-fuchs nicht
zurechenbar sind und von projekt-fuchs auch nicht überprüft
werden können. Für die von Fremdeingebern eingebrachten
Informationen (in Form von Bildern, Videos, Texten, Verweisen
auf andere Internetseiten und Links) ist allein der jeweilige
Fremdeingeber verantwortlich.
- Der Nutzer bestätigt, dass Fremdanbietern an Teilen
des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Nutzer verpflichtet
sich, im Informationsdienst enthaltene Urheberrechtsvermerke
oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen
noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter
für die Verwendung der Informationen einzuhalten. Der Nutzer
erkennt an, dass Eingeber oder Fremdanbieter ihn von dem Empfang
der Informationen ausschließen können.
- Der Nutzer stimmt ausdrücklich einer Weiterverarbeitung
seiner Daten, insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten
Informationen und von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise
Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung zu.
§4 Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste von projekt-fuchs
sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile
davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme
überlastet werden;
b. die Zugriffsmöglichkeit auf die projekt-fuchs Dienste
nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen
zu unterlassen;
c. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
künftig für die Teilnahme an projekt-fuchs Diensten
erforderlich sein sollten;
d. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw.
unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen,
falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon
Kenntnis erlangt haben;
e. projekt-fuchs erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldung);
f. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
erleichtern und beschleunigen;
g. nach Abgabe einer Störungsmeldung projekt-fuchs durch
die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen
zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt,
dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers
vorlag.
- Adressenänderungen des Nutzers sind projekt-fuchs schriftlich
mindestens 30 Tage im Voraus mitzuteilen. Leistungsstörungen
oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen projekt-fuchs
nach dem zwischen ihr und dem Nutzer geschlossenen Vertrag verpflichtet
ist, sind nicht von projekt-fuchs zu vertreten, wenn sie auf
einer verspäteten Mitteilung über die geänderte
Adresse eines Nutzers beruhen.
- Verstößt der Nutzer gegen die in § 4 Absatz
1.a. und § 4 Absatz 1.b. genannten Pflichten, ist projekt-fuchs
berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich,
d. h. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Der Nutzer ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse,
die notwendig sind, um den Dienst zu empfangen, selbst verantwortlich.
Der Nutzer wird nur solche Daten und Informationen abrufen und
entgegennehmen, zu deren Entgegennahme er nach den getroffenen
Vereinbarungen berechtigt ist. Der Nutzer erkennt an, projekt-fuchs
den Schaden zu ersetzen, der projekt-fuchs daraus entsteht,
dass der Nutzer andere als die in den abgeschlossenen Verträgen
über den Bezug der Dienste bezeichneten Daten entgegennimmt,
verarbeitet oder weitergibt.
- Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, den Dienst und die
darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages
und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet
sich, den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden
oder eine Verwendung dafür zu gestatten.
§5 Gewährleistung
- projekt-fuchs wird alles unternehmen, um die Genauigkeit
und Zuverlässigkeit des Dienstes sicherzustellen.
- Insbesondere wird projekt-fuchs alles unternehmen, dass die
beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen
die Anonymität des Nutzers gegenüber Dritten beachten.
Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die Organe, von denen
der Nutzer Informationen bezieht, beziehungsweise an die er
Informationen weiterleitet.
- projekt-fuchs übernimmt keine Gewährleistung dafür,
dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig,
vollständig und umfangreich sind.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme
von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sind ausgeschlossen, es sei denn, projekt-fuchs handelt grob
fahrlässig oder vorsätzlich.
§6 Haftung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber projekt-fuchs
wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
- projekt-fuchs haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch
dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
- projekt-fuchs haftet nicht für etwaige Schäden,
die dadurch entstehen, dass die Informationen des Nutzers auf
den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch
die Internet Provider und/oder die Deutsche Telekom AG gestellt
werden, eingesehen werden können.
- projekt-fuchs haftet nicht für den Mißbrauch des
Informationsdienstes durch andere Nutzer. Der Nutzer stellt
projekt-fuchs von Schadenersatzansprüchen Dritter frei,
die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die
Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die
Nutzer ergeben.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden,
die durch die Inanspruchnahme von projekt-fuchs Diensten durch
die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen
entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch projekt-fuchs nicht erfolgt ist, der Höhe
nach auf EUR 50,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- projekt-fuchs haftet in keinem Fall für Verluste des
Nutzers, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Informationen
durch die Informationsdienste von projekt-fuchs eingetreten
sind.
- Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die
projekt-fuchs und Dritten durch die mißbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der projekt-fuchs-Dienste oder
dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obligationen
nicht nachkommt.
§7 Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. Für jede
nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift
hat der Nutzer projekt-fuchs die entstandenen Kosten zu erstatten.
- Die Vergütungen für den Bezug der Informationsdienste
müssen vom Nutzer im Voraus bezahlt werden.
- Der Vertragsbeginn des Informationsdienstes ist die Anmeldung
am System.
- Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen
sich für Nutzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
inklusive der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- projekt-fuchs kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist
von vier Wochen durch schriftliche (Brief oder Fax)/elektronische
Mitteilung (E-Mail) die Vergütung für die nutzerbezogenen
Informationsdienste erhöhen.
§8 Zahlungsverzug
- Kommt der Nutzer mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug,
ist projekt-fuchs berechtigt,
- den Account und alle in das System eingegebenen Anzeigen zu
sperren,
- Mahngebühren und Auslagen zu berechnen,
- Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz) zu berechnen,
- das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt projekt-fuchs vorbehalten.
§9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen
oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der
Internetprovider oder der Deutschen Telekom AG hat projekt-fuchs
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Diese berechtigen projekt-fuchs, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb
des Verantwortungsbereiches von projekt-fuchs liegenden Störung
erfolgt keine Rückvergütung.
- Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers
ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen projekt-fuchs
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Jegliche
Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der
Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis
beruht.
- Unberührt weitergehender Ansprüche ist projekt-fuchs
dazu berechtigt, die Übermittlung des Informationsdienstes
oder eines Teiles davon an den Nutzer einzustellen, ohne dass
dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Nutzers aufgehoben werden,
wenn der Nutzer wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag
im Hinblick auf die Nutzung des Informationsdienstes, insbesondere
aus § 10, verletzt. projekt-fuchs wird dem Nutzer den Empfang
des Informationsdienstes wieder ermöglichen, wenn die ordnungsgemäße
Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sichergestellt
ist.
§10 Nutzung durch Dritte
- Der Nutzer ist über den gemäß § 4 Absatz
5 gewährten Umfang nicht berechtigt, die Informationen
des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an
Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder
in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder
Unternehmen, an denen der Nutzer direkt oder indirekt beteiligt
ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß
gegen diese Bestimmungen hat der Nutzer vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten
Nutzungswert projekt-fuchs zu erstatten.
- Der Nutzer versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen
weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten
und dies auch Dritten nicht zu gestatten.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Nutzer diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus
kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
- Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen
der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von projekt-fuchs
durch Dritte entstanden sind.
- Bei Pflichtverstößen gemäß § 10
Absatz 1 bis 3 ist projekt-fuchs zur sofortigen Vertragsbeendigung
berechtigt.
§11 Vertragsfrist und Vertragsbeendigung
- Der Vertrag für den Bezug der Informationsdienste dauert
je nach gewünschtem Zahlungsinterval 1 Monat oder 1 Jahr
und kann vom Nutzer entgeltlich verlängert werden. Durch
löschen von Informationen vor dem Ende des Zahlungsintervalls
entstehen keine Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren
oder Teilen davon.
- Die Kündigung kann von beiden Parteien erfolgen und
bedarf der Schriftform bzw. der automatisierten Kündigung
über das System.
- projekt-fuchs ist unbeschadet weitergehender Ansprüche
berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne dass sich daraus
Rechte des Nutzers ergeben können, zu kündigen, falls
der Nutzer wesentliche Verpflichtungen, insbesondere die in
§ 10 beschriebenen, oder seine Verpflichtung zur Zahlung
der Vergütung nach § 8 Absatz 1 verletzt. Gleiches
gilt, wenn der Nutzer eine Verletzung sonstiger vertraglicher
Verpflichtungen, insbesondere den in § 4 Absatz 3 genannten
Fällen, nicht nachkommt. Ein fristloses Kündigungsrecht
steht projekt-fuchs ebenfalls zu, wenn eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Nutzers eintritt oder
das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen
des Nutzers eröffnet oder mangels Aktiva abgelehnt wird.
projekt-fuchs ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen,
falls der Nutzer durch seine Teilnahme am Empfang des Informationsdienstes
Störungen in der Datenbank oder den Informationsträgern
bei projekt-fuchs hervorruft. Ebenfalls behält sich projekt-fuchs
vor, vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn der Nutzer
vermehrt negativ auffällt bzw. Reklamationen von Dritten
an projekt-fuchs herangetragen werden.
- Freistellungsansprüche und Rechtsverzichte zugunsten
projekt-fuchs bleiben über das Ende dieses Vertrages hinaus
wirksam.
§12 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, gelten die an projekt-fuchs unterbreiteten Informationen,
insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten Profilen und
von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise Angaben
zu seinem Profil, als nicht vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33
Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst
Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass projekt-fuchs
seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben,
die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich projekt-fuchs Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist projekt-fuchs berechtigt, die Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs
erforderlich ist.
- projekt-fuchs steht dafür ein, dass alle Personen, die
von projekt-fuchs mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen
Fassung kennen und beachten. Der Nutzer seinerseits ist nicht
berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von projekt-fuchs
nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen,
insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten
Profile, zu verschaffen.
- Soweit der Nutzer nicht widerspricht, werden Informationen
über ihn Dritten zugänglich gemacht.
§13 Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge
mit projekt-fuchs ist Kempten/Allgäu.
§14 Schlußbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen
als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit projekt-fuchs.
Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von projekt-fuchs,
bzw. deren Dienste, gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen,
bedürfen der Schriftform.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Erfordernisses der
Schriftform.
- Keine Partei darf die ihr nach diesem Vertrag zustehenden
Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei
an Dritte abtreten.
- Deutsches Recht gilt als vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
möglichst nahe kommt.
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